Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  1. LUXXEO betreibt ein eigenes Kurier- und Transportunternehmen. Die Transporte unterliegen den Vorschriften gem. HGB, CMR, Warschauer Abkommen oder LuftVG, soweit nicht im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie der Frachtführer ausdrücklich schriftlich anerkennt.
  2. Die Beförderung erfolgt wahlweise nach freiem Ermessen durch LUXXEO oder durch selbständige Unternehmer (Kuriere), die mit LUXXEO vertraglich verbunden sind und die durch LUXXEO ausgewählt werden. LUXXEO ist berechtigt, Transportaufträge auch an andere Frachtführer, Kuriere oder Unternehmer zu vermitteln. LUXXEO wird dann lediglich als Vermittler des Transportvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Unternehmen tätig. LUXXEO stellt bei der Vermittlung von Aufträgen sicher, dass die Durchführung des Transportes auf Grundlage des HGB und dieser AGB erfolgt.
  3. Die Beförderung von Personen, von Gefahrgut sowie von Sendungen, die dem Postmonopol gem. Postgesetz unterliegen, ist ausgeschlossen. Weitere Ausschlüsse nach sonstigen Rechtsgrundlagen bleiben unberührt.
  4. Es obliegt dem Auftraggeber, die zu transportierenden Sendungen in einer für den Transport geeigneten Verpackung zu übergeben. Diese Sendungen sind vollständig und deutlich lesbar zu adressieren sowie ggfs. als besonders zu behandelnde Sendungen zu kennzeichnen. Erkennbare Schäden und Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger sofort gegenüber dem Kurier anzuzeigen und unverzüglich gegenüber dem Frachtführer schriftlich anzuzeigen; nicht erkennbare Schäden und Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Annahme des Gutes schriftlich gegenüber dem Frachtführer anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte wie z.B. „nicht kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“ bei der Annahme durch den Empfänger gelten nicht als Anzeige von Schäden und/oder Fehlmengen. Das Fehlen von Ablieferquittungen nach Ziffer 4. ist binnen 4 Tagen nach Ablieferung schriftlich gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen. Werden die vorgenannten Fristen nicht eingehalten, entfällt jede Haftung von Frachtführer und des Kuriers.
  5. Die Art des Transportmittels bestimmt LUXXEO. Die Übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald es die Verkehrslage und die Disposition der einzelnen Transportmittel gestattet. Die Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
  6. Das Beförderungsentgelt richtet sich, wenn es an einer ausdrücklichen Vereinbarung fehlt, nach den bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preislisten von LUXXEO. Für die Abrechnung wird die Kürzeste Straßenverbindung zwischen Abholungs- und Verbindungsort zugrunde gelegt. Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei der Ablieferung des Transportgutes fällig und an den Kurier in bar zu entrichten, soweit nicht bargeldlose Zahlung vereinbart ist. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Mahnung nicht, so kann LUXXEO für jede weitere Mahnung 10,-- € sowie Verzugszinsen i.H.v. 4 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz in Deutschland verlangen.
  7. LUXXEO sowie die beauftragten Kuriere und Unternehmen haften im Rahmen des HGB für die ordnungsgemäße Durchführung des Transportes. Die Haftung für Verlust, Teilverlust oder Beschädigung von Sendungen zwischen Abholung und Ablieferung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen des HGB. Für Bruchschäden an Glas, Porzellan u.ä. bruchempfindlichen Gütern haften wir und die Kurierfahrer nur, wenn diese sachgemäß gegen den Schlag und Stoß in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung verpackt sind. Für Funktionsstörungen elektrischer oder elektronischer Geräte haften wir und die Kurierfahrer, wenn nachgewiesen wird, dass dieser Schaden auf unserem oder dem Verschulden unseres Erfüllungsgehilfen beruht. Für Lieferfristüberschreitungen und sonstige Vermögensschäden i.S. des HGB wird nur bei Verschulden von LUXXEO oder des beauftragten Kuriers oder Unternehmens gehaftet. Der Haftungsumfang bestimmt sich nach der gesetzlichen Standardregelung gem. HGB. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet. Eine weitergehende Haftung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung bleibt unberührt. Eine Ausweitung der Haftung kann erfolgen, wenn auf Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers eine gesonderte Transportversicherung vor Transportbeginn abgeschlossen wird.
  8. Für Transporte über die Geltungszone gem. GüKG hinaus finden die Vorschriften des HGB und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend Anwendung.
  9. Höhere Gewalt jeder Art (Wetterverhältnisse, Aussperrung, behördliche Hindernisse, Krieg, Unruhen etc.) oder fehlende oder mangelnde Dokumentation bei der Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die den Tagesablauf mittelbar beeinflussen, entbinden den Frachtführer von jeder Laufzeitzusage.
  10. Sollte eine Bestimmung der Vertragsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Itzehoe.
  12. Sämtliche Ansprüche gegen LUXXEO sowie gegen beauftragte Kuriere und Unternehmen, Frachtführer und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs, spätestens jedoch mit der Ablieferung des Gutes.
Luxxeo Express
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um individuelle und schnelle Lieferungen in und um Hamburg, aber auch deutschlandweit, geht.

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